Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union wollen die gegenseitige Abfrage von Gesichtsbildern in Polizeidatenbanken erleichtern. Dies geht aus dem Entwurf eines Aktionsplans des Rates für die Schaffung eines „Europäischen Kriminaltechnischen Raums“ hervor. Denkbar wäre der Austausch auf nationaler Ebene, also unter den Polizeibehörden der einzelnen Länder, oder auf EU-Ebene. Dies würde bedeuten, dass die Bilder zentral gespeichert werden müssten.
Die Maßnahmen des Aktionsplans adressieren vor allem das „Europäische Netz der kriminaltechnischen Institute“ (ENFSI), in dem sich die Forensik-Abteilungen der Mitgliedstaaten zusammenschließen. Aus Deutschland sind außer dem Bundeskriminalamt mehrere Landeskriminalämter, darunter Düsseldorf, Hamburg und Berlin beteiligt.
Vorschlag für 2017 angekündigt
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die rechtlichen und strategischen Möglichkeiten zum Austausch von Gesichtsbildern zu prüfen. Auch die Polizeiagentur Europol soll sich mit dem Aktionsplan befassen und Lösungen suchen. Die Arbeiten sollen in den nächsten Monaten beginnen, ein Vorschlag zur Umsetzung eines zentralen oder dezentralen Verfahrens könnte dann in 2017 vorliegen.
Vorgeschlagen wird die Erweiterung des sogenannten Prüm-Verfahrens. Der Vertrag von Prüm bestimmt die automatisierte Abfrage biometrischer Daten zur Verfolgung und Verhinderung schwerwiegender Straftaten. Polizeibehörden können auf diese Weise in anderen Ländern abfragen, ob dort zu DNA- und Fingerabdrücken Informationen vorliegen. Im Falle eines Treffers können die anfragenden Dienststellen dann die Übermittlung sämtlicher Daten verlangen.
Vermutlich wird es nun eine Umfrage in den EU-Mitgliedstaaten geben, in der die vorhandenen nationalen Datenbanken mit Gesichtsbildern abgefragt werden. Von Interesse ist, inwiefern diese mit dem Prüm-System interoperabel wären.
Neue Möglichkeiten für Strafverfolgungsbehörden
Der Vorschlag wird mit den zunehmenden Fähigkeiten von Algorithmen zum Abgleich von Gesichtsbildern begründet. Dies eröffne den Strafverfolgungsbehörden neue Möglichkeiten. Bislang werden in der Regel nur die eigenen Datenbanken nach Gesichtern abgesucht. Dies dient entweder der Verifizierung einer Person, indem das gespeicherte Gesicht mit einem Foto der Person abgeglichen wird. Möglich ist aber auch die Suche im Gesamtbestand, um eine noch unbekannte Person zu identifizieren.
Die Polizeien des Bundes und der Länder nutzen für diesen „Lichtbildvergleich“ die INPOL-Datei, auf die das Bundeskriminalamt, Landeskriminalämter, Landespolizeien, die Bundespolizei und die Behörden des Zollkriminalamts zugreifen dürfen. Die polizeiliche Abfrage von Gesichtsbildern nimmt in Deutschland deutlich zu.
Auf EU-Ebene sollen bald Gesichtsbilder von Asylsuchenden abgenommen werden, um diese in der EURODAC-Datenbank zentral zu speichern. In einigen Jahren soll das System dann mit einer Suchfunktion zur Gesichtserkennung ausgestattet werden. Anschließend könnten weitere EU-Datenbanken mit Gesichtsbildern angereichert werden. Im Gespräch ist etwa das geplante Einreise-/Ausreiseregister, in dem alle EU-Drittstaatenangehörigen erfasst werden.
